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Zum Studieren zu dumm, zum Arbeiten zu faul - ich werde Pilot!
Die Chancen, auf dem Markt einen Platz im Cockpit zu bekommen, waren nie so groß, wie jetzt. In den letzten Jahren hat sich ein richtiger Boom entwickelt - die Airlines wachsen, kaufen Flugzeuge und stellen ein.
Auf diesen Seiten möchte ich allen Interessierten einen Einblick in die Ausbildung an der FFH Südwestdeutsche Verkehrsfliegerschule geben und meine Ausbildung, so gut es geht, dokumentieren.
Wie wird man eigentlich Verkehrspilot?
Grundsätzlich gliedert sich die etwa 1,5 - 2 Jahre dauernde Ausbildung an der FFH in drei Bereiche:
- Initial ATPL
- Advanced ATPL - Theorie
- Advanced ATPL - Praxis
Am Beginn steht der Initial ATPL-Teil, der eigentlich nichts Anderes als die Privatpilotenlizenz ist. Man lernt hierbei also die Basics des Fliegens in Theorie und Praxis, was zwischen 2 und 6 Monaten dauern kann, je nach dem, wie viel Zeit man selbst mitbringt und ob man diesen ersten Teil als Abend- oder Tageslehrgang durchzieht.
Den ersten Teil schließt man mit der theoretischen und praktischen PPL-Prüfung ab und darf sich künftig Privatpilot nennen.
Anschließend folgt die 8-monatige ATPL-Theorieausbildung. Das bedeutet 660 Unterrichtsstunden Theorie in Fächern wie z.B. Luftrecht, Meteorologie und Navigation.
Hat man diese Hürde hinter sich gebracht, schreibt man einen dreitägigen Test über das Erlernte beim Luftfahrtbundesamt in Braunschweig.
Sobald man die Theorie in der Tasche hat, findet die praktische ATPL-Ausbildung statt, während der man rund 200 Flugstunden absolviert, davon mindestens 40 im Simulator.
Zum Schluss der Ausbildung findet noch der so genannte Multi-Crew-Concept-Lehrgang statt, bei dem man im Prinzip lernt, wie man am Besten in einem Zwei-Mann-Cockpit zusammen arbeitet. Schließlich werden Verkehrsflugzeuge meistens von zwei Piloten geflogen
Sobald man alles geschafft hat, bekommt man den vorerst “eingeschränkten” ATPL - oder wie es offiziell heißt: CPL(A)/IR + MCC ATPL Theory Credit - ausgestellt, der dazu berechtigt, im gewerblichen Flugverkehr als nicht-verantwortlicher Flugzeugführer (Co-Pilot) in einem Mehrmannbesatzungs-Cockpit zu arbeiten.
Erst mit einer Erfahrung von mindestens 1.500 Flugstunden wird der “volle” ATPL ausgestellt, mit dem man dann als verantwortlicher Flugzeugführer (Kapitän) arbeiten kann.

BZF II Prüfung